Einbürgerungsvoraussetzungen in Österreich

Wer die österreichische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erwerben möchte, muss bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Auf dieser Seite finden Sie einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Kriterien – und darüber, wann der Staatsbürgerschaftstest erforderlich ist.

Überblick

Die österreichische Staatsbürgerschaft kann auf verschiedene Arten erworben werden: durch Abstammung, durch Anzeige oder durch Verleihung (Einbürgerung). Nur bei der Einbürgerung auf Antrag ist der Staatsbürgerschaftstest verpflichtend.

Ziel der Einbürgerungsvoraussetzungen ist es sicherzustellen, dass neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in die österreichische Gesellschaft integriert sind und über grundlegende Kenntnisse der Geschichte, der demokratischen Ordnung und der Verfassung verfügen.

Wer muss den Staatsbürgerschaftstest ablegen?

Der Staatsbürgerschaftstest ist für Personen verpflichtend, die die österreichische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erwerben möchten. Dies betrifft in erster Linie ausländische Staatsangehörige, die seit mehreren Jahren rechtmäßig in Österreich leben.

Kein Test ist erforderlich bei Erwerb durch Geburt, Abstammung oder im Rahmen besonderer Anzeigeverfahren (z. B. für Nachfahren von NS-Verfolgten).

Wesentliche Voraussetzungen für die Einbürgerung

1. Aufenthaltsdauer

Grundsätzlich ist ein mindestens zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich erforderlich. Davon müssen mindestens fünf Jahre mit einem gültigen Aufenthaltstitel oder einer Niederlassungsbewilligung verbracht worden sein.

In bestimmten Fällen (z. B. Ehe mit einer österreichischen Staatsbürgerin oder einem Staatsbürger, besondere Integrationsleistungen) kann die erforderliche Aufenthaltsdauer auf sechs Jahre verkürzt werden.

2. Sprachkenntnisse

Antragstellerinnen und Antragsteller müssen ausreichende Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau B1 nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch anerkannte Prüfungen, Zeugnisse oder die Integrationsvereinbarung.

3. Kenntnisse der demokratischen Ordnung

Diese Voraussetzung wird durch das Bestehen des Staatsbürgerschaftstests erfüllt. Der Test überprüft Wissen über Österreichs Geschichte, politische Institutionen, Grundrechte und föderale Struktur.

4. Guter Leumund und Verhalten

Erforderlich ist eine einwandfreie Lebensführung. Schwere strafrechtliche Verurteilungen, Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder eine ablehnende Haltung gegenüber der Republik Österreich können zur Ablehnung des Antrags führen.

5. Finanzielle Selbstständigkeit

Bewerberinnen und Bewerber müssen nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe oder Notstandshilfe bestreiten können. Einkommen, Beschäftigung oder ausreichende finanzielle Mittel sind entsprechend zu belegen.

Doppelstaatsbürgerschaft

Österreich erlaubt grundsätzlich keine doppelte Staatsbürgerschaft. Im Regelfall ist daher die bisherige Staatsangehörigkeit vor der Einbürgerung aufzugeben.

Ausnahmen bestehen unter anderem für Kinder mit mehreren Staatsangehörigkeiten durch Geburt, für Fälle faktischer Unmöglichkeit des Verzichts sowie für Nachfahren von Opfern des Nationalsozialismus, die seit 2020 erleichtert eingebürgert werden können.

Sonderfälle des Erwerbs

Gebühren & Bearbeitungszeiten

Die Einbürgerung ist mit Verwaltungsgebühren verbunden, die je nach Bundesland leicht variieren. In der Praxis liegen die Gesamtkosten für Erwachsene häufig zwischen € 1.100 und € 1.500.

Die Bearbeitungsdauer beträgt erfahrungsgemäß etwa fünf bis sieben Monate, kann in Einzelfällen jedoch deutlich länger ausfallen.

Vorbereitung auf den Staatsbürgerschaftstest

Wenn Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, ist das Bestehen des Staatsbürgerschaftstests der nächste entscheidende Schritt. Mit unserem Online-Training können Sie den gesamten offiziellen Fragenkatalog gezielt üben und sich optimal vorbereiten.

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